Staatliche Förderung für neue Heizung sichern

Staatliche Förderung für neue Heizung sichern

Warstein. Bei der Modernisierung der Heizung in Altbauten können Hausbesitzer weiterhin auf staatliche Unterstützung setzen.
Darauf weist die Warsteiner Verbundgesellschaft (WVG) zum Beginn der Heizsaison in ihrer Funktion als Grundversorger für Gas in Warstein hin.
Gerade bei Gas-Hybridheizungen bietet der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ordentliches Sparpotenzial.
Für reine Gas-Brennwertheizungen gibt es hingegen nur noch steuerliche Vorteile.

Gas-Hybridheizungen kombinieren die klassische Gasheizung mit Erneuerbaren Energien wie zum Beispiel einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe. Dabei wird die Grundlast zum Beispiel durch Sonnenenergie getragen.
Zu den Spitzenzeiten hilft der Gas-Brennwertkessel aus. „Der Wunsch, den CO2-Ausstoß zu verringern und damit das Klima zu schützen, hat auch bei Privatpersonen deutlich zugenommen.
Moderne Gasheizungen tragen dazu, gerade in Kombination mit Erneuerbaren Energien, einen erheblichen Teil bei.
Und obendrein schonen sie den Geldbeutel“, erklärt WVG-Geschäftsführer Andreas Schunk.

Bis zu 45 % des Anschaffungspreises einer Gas-Hybridheizung fördert der Staat nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn zuvor ein Ölkessel im Einsatz war.
Abstufungen erfolgen dem Nutzen der Maßnahme entsprechend: War zuvor schon eine klassische Gasheizung verbaut, liegt die erstattungsfähige Förderung aber immer noch bei bis zu 35 %.

Anders ist es bei dem Umstieg auf eine klassische Gas-Brennwertheizung.
Die ist nur noch mit bis zu 20 % förderfähig, wenn sie innerhalb von zwei Jahren zu einer Hybridheizung ausgebaut wird.
Über das Finanzamt gibt es aber auch für die reine Gasheizung noch eine Ermäßigung: Bis zu 20 % einer energetischen Maßnahme im Eigenheim können demnach über die Einkommensteuererklärung von der Steuerlast abgesetzt werden.
Diese maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt werden dann über drei Jahre verteilt.
Wichtig: Die komplette Sanierung muss dabei von Fachunternehmen durchgeführt werden.
Kosten für den durchführenden Energieberater können zusätzlich zu 50 % steuerlich abgesetzt werden.
Dies gilt allerdings nur für mehr als zehn Jahre alte Häuser.

Lukrativere Förderungen in Form von Krediten gibt es für reine Gasheizungen, etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), nur noch für einzelne Maßnahmen.
Ein Zuschuss wird nur noch im Rahmen einer Komplettsanierung zum sogenannten Effizienzhaus gezahlt.
Interessenten sollten sich dafür an ihren Heizungsfachmann wenden.

„Der Umstieg auf Gas und/oder Erneuerbare bietet für das Klima, den Geldbeutel und die Versorgungssicherheit sehr große Vorteile“, sagt WVG-Geschäftsführer Andreas Schunk.
Die WVG begrüßt daher die Förderung durch den Staat.